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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1996 - 4 A 2971/94   

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https://dejure.org/1996,11249
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1996 - 4 A 2971/94 (https://dejure.org/1996,11249)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.05.1996 - 4 A 2971/94 (https://dejure.org/1996,11249)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Mai 1996 - 4 A 2971/94 (https://dejure.org/1996,11249)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuwendungsbescheid; Eröffnung des Konkursverfahrens; Widerruf; Konkursverwalter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VG Berlin, 16.12.2015 - 26 K 453.13

    Feststellung eines Erstattungsanspruchs hinsichtlich einer einer Stiftung

    Für die rechtliche Bewertung des Widerrufs ist es unerheblich, dass in dem Bescheid vom 2. März 2010 ebenfalls eine Rückforderung (Leistungsbescheid) enthalten ist (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Mai 1996 - 4 A 2971/94 - juris, Rn. 7 ff.).
  • VG Cottbus, 19.01.2012 - 6 K 855/10

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Der Auffassung des OVG Sachsen-Anhalt, wonach der Beitragsbescheid nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar einschränkungslos als Festsetzungsbescheid ergehen könne, wenn die persönliche Beitragspflicht erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sei, jedoch ein Leistungsgebot mit dem Bescheid nicht mehr verbunden werden dürfe (vgl. Beschlüsse vom 11. März 2003, a.a.O. unter unzutreffender Bezugnahme auf Entscheidungen des OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 13. Mai 1996 - 4 A 2971/94 -, NWVBl. 1997, 30 und des OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. Juni 1986 - 9 A 1/84 -, OVGE 39, 441, die jeweils bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Forderungen zum Gegenstand hatten), vermag sich die Kammer demgegenüber nicht anzuschließen.
  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2010 - 7 K 2616/09

    Zuwendungen, Rückforderung, Insolvenzverfahren, Leistungsbescheid

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 3 C 21/02 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 13. Mai 1996 - 4 A 2971/94 - OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 M 268/02 - zur Festsetzung von Steuern nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. August 2004 - VIII R 14/02 - sämtlich juris.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 1996 - 4 A 2971/94 - OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 1995 - 11 L 7985/95 - beide juris.

  • VG Cottbus, 14.07.2022 - 6 K 594/18
    Das OVG Sachsen-Anhalt geht in seinen Beschlüssen unter unzutreffender Bezugnahme auf nicht die Erhebung von Anschlussbeiträgen, sondern die Rückforderung von Subventionen betreffender Urteile des OVG Nordrhein - Westfalen vom 13. Mai 1996 - 4 A 2971/94 -, juris und des OVG Niedersachsen vom 25. Juni 1996 - 9 A 1/84 -, OVGE MüLü 39, 441 - davon aus, dass grundsätzlich kein Leistungsgebot nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 87 InsO erfolgen, sondern die Forderung nur zur Tabelle angemeldet werden dürfe.
  • VG Trier, 25.10.2023 - 8 K 2236/23

    Rückforderung von Wiederaufbauhilfe rechtmäßig

    Insolvenzordnung - InsO - auf den Kläger als Insolvenzverwalter übergegangen ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 1996 - 4 A 2971/94 -, juris Rn. 2 ff.).
  • VG Aachen, 16.11.2005 - 3 K 779/04

    Vorliegen der Voraussetzungen für einen Widerruf eines Zuwendungsbescheides mit

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger richtiger Adressat des Widerrufsbescheides ist, weil die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Fa. K. Q. GmbH mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. November 2002 auf den Kläger als Insolvenzverwalter übergegangen ist (vgl. § 80 Abs. 1 der Insolvenzordnung) vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 13. Mai 1996 - 4 A 2971/94 -, zitiert nach juris.
  • VG Gelsenkirchen, 29.04.2011 - 7 K 2664/09

    Rückforderung; Zuwendung; Schuldbeitritt; öffentlich-rechtlich; Sondertilgun;

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 12. Juni 2003 - 3 C 21/02 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 13. Mai 1996 - 4 A 2971/94 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10. Dezember 2010 - 7 K 2616/09 - sämtlich juris.
  • VG Düsseldorf, 19.02.2008 - 20 K 1018/07

    Verbot einer Klärung von schwierigen, bislang nicht hinreichend geklärten

    Indessen handelt es sich beim Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts nicht um eine Forderung oder um eine Verbindlichkeit, sondern um einen rechtsgestaltenden Akt, der den Erstattungsanspruch erst entstehen lässt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.05.1997 - 3 B 152/96 - Bucholz 316 § 49 VwVfG NR 32 und vorgehend OVG NRW, Urteil vom 13.05.1996 - 4 A 2971/94 - NWVBl 1997, 30, jeweils zu § 12 KO.
  • VG Meiningen, 24.06.1998 - 2 K 874/96

    Zur Rückforderung von Fördermitteln bei Eröffnung des

    Als rechtliches Instrumentarium steht der Behörde daher nur das Rechtsinstitut des Widerrufs bzw. der Rücknahme eines Verwaltungsaktes zur Verfügung; sie muß daher diesen Weg beschreiten und den sich hieraus ergebenden Rückforderungsanspruch im Gesamtvollstreckungsverfahren nach den dieses Verfahren bestimmenden Vorschriften anmelden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 13.05.1996 - Az.: 4 A 2971/94).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.01.2019 - 5 K 586/17

    Wasserversorgungsbeiträge

    Die Adressierung des Bescheids erkennt dabei lediglich an, dass nicht mehr der Insolvenzschuldner, sondern der Insolvenzverwalter verwaltungs- und verfügungsbefugt über das Vermögen ist (vgl. dazu bereits OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 1996 - 4 A 2971/94) und richtet die persönliche Beitragspflicht, welche mit der Festsetzungsentscheidung durch den Bescheid erstmals konkretisiert und individualisiert wird, ausweislich der Ausführungen unter "C. Beitragsschuldner" des Beitragsbescheids dennoch materiell an den pflichtigen Eigentümer des Grundstücks im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 2 KAG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Trinkwasseranschlussbeitragssatzung.
  • VG Köln, 08.03.2007 - 16 K 570/06
  • VG Potsdam, 23.03.2010 - 3 K 3588/04

    Möglichkeit des Widerrufs eines Zuwendungsbescheids gegenüber dem

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